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Sonderregelungen für Kurzarbeit bis Ende Juni verlängert

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Das geht aus einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit hervor.

Kurzarbeiter, die auf mehr als die Hälfte ihres Nettoeinkommens verzichten müssen, können ihr Kurzarbeitergeld auf bis zu 80% des entfallenen Lohns aufstocken.

Außerdem dürfen Minijobs neben der eigentlichen Arbeit weiterhin ohne Abzüge ausgeübt werden.

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