Änderungen beim Kindergeldanspruch

Die Familienkasse macht darauf aufmerksam, dass sich mit dem Ende der Schulzeit Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben können.
Details dazu von Jan Lohan:
Damit volljährige Kinder nach Beendigung der Schule auch weiterhin Kindergeld ausbezahlt bekommen, benötigt die Familienkasse Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder den Besuch einer weiterführenden Schule.
Dabei genügt bereits die Kopie einer Schulbescheinigung, des Ausbildungsvertrages oder der Immatrikulationsbescheinigung. Wichtig sei in jedem Fall, der Familienkasse die Pläne nach Schulende mitzuteilen.
Alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke finden Sie im Internet unter www.familienkasse.de.

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