Alle Informationen zur Kurzarbeit in der Corona-Krise

Wir wollen alle Fragen klären rund um die Kurzarbeit. Wer kann was wie wo beantragen und wer hat welche Ansprüche.

Bei uns zu Gast sind Thomas Brincker, der Geschäftsführer des Jobcenters der Landeshauptstadt und Doreen Ließ, sie ist die Pressesprecherin der Agentur für Arbeit.

Was genau bedeutet Kurzarbeit überhaupt? Gibt es Bedingungen für Kurzarbeitergeld? Was ändert sich durch das Eilgesetz der Bundesregierung? Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen? Kann die Arbeitszeit auf 0 reduziert werden? Was genau muss der Arbeitgeber noch zahlen?

 

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    Alle Informationen zur Kurzarbeit in der Corona-Krise Paul Schröder

 

Ein konkretes Beispiel:
Ein Fitness-Studio hat 10 Angestellte. 6 Vollzeit, 4 geringfügig Beschäftigte, einen Auszubildenden. Durch die Schließung am 17.3. müssen alle nach Hause geschickt werden.
Wie kann die Beantragung laufen? Gilt sie für alle Angestellten? Kann sie rückwirkend zum 1.3. gestellt werden? Kann auch der Auszubildende in Kurzarbeit geschickt werden?
Und wie sieht es mit dem Chef aus: er ist bei sich selbst angestellt als geschäftsführender Gesellschafter. Kann er sich selbst auch in Kurzarbeit schicken?

 

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Es heißt, der Arbeitnehmer erhält 60 bzw. mit Kind 67% seines Netto-Lohnes, was genau muss der Arbeitgeber noch zahlen?
Reicht das Geld der Bundesagentur für Arbeit aus in dieser außergewöhnlichen Krise? Kann ich Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken, die aktuell krankgeschrieben sind?
Was mache ich, wenn bereits alle Arbeitnehmer nach Hause geschickt wurden, weil mein Unternehmen geschlossen wurde. Kann ich auch Kurzarbeit beantragen ohne die schriftliche Einverständnis-Erklärung der Mitarbeiter? Bei Kurzarbeit muss der Unternehmer erst einmal in Vorleistung gehen. Wie schnell wird das Geld erstattet?

 

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Es gibt auch viele Kunden, die zu Ihnen kommen um sich arbeitssuchend zu melden. Wie können Sie hier aktuell helfen? Normalerweise muss man persönlich vorsprechen, um Sozialleistungen zu erhalten. Wie regeln Sie das aktuell? Wie können wir alle die Menschen unterstützen, die auf die Grundversorgung angewiesen sind?

 

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Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist. Die aktuellen Formulare und Ausfüllhinweise zur Kurzarbeit finden Sie über folgende Links im Internet: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld.

Zu Ihrer weiteren Information finden Sie zwei Videos finden Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video.

Neben der Anzeige über Arbeitsausfall benötigt Ihre Agentur für Arbeit einige Unterlagen, um zeitnah über die Anerkennung entscheiden zu können.

Reichen Sie bitte mit der Anzeige über Arbeitsausfall folgende Dokumente ein:

  1. Gewerbeanmeldung
  2. Handelsregisterauszug (sofern Ihr Unternehmen eingetragen ist)
  3. Gesellschafterliste
  4. Lohnjournal des zuletzt abgerechneten Monats
  5. Vereinbarung mit den Arbeitnehmern über die Kurzarbeit. Achten Sie bitte darauf, dass das Einverständnis der Arbeitnehmer erkennbar ist. Eine schlichte Kenntnisnahme reicht nicht aus.

Nutzen Sie dafür entweder den Postweg oder senden Sie die Unterlagen per Mail an uns Potsdam.031-OS@arbeitsagentur.de.
Telefonische Rückfragen können Sie stellen unter der 0 800 4 5555 20.

Nach Eingang der Unterlagen werden Sie angerufen. Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Vorgänge kann der Rückruf möglicherweise erst in vier Wochen erfolgen.

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