Angeln in Potsdam untersagt

Die Einhaltung der Aufenthaltssperre gilt auch für das Angeln in Potsdam.
Die Landeshauptstadt weist noch einmal darauf hin, dass das individuelle Angeln an innerstädtischen Gewässern, Gewässern in Parks und parkähnlichen Anlagen sowie an besiedelten und stark frequentierten Uferbereichen untersagt ist.
Anglerfreunde werden gebeten, an weniger frequentierte Uferbereiche auszuweichen und die Mindestabstände einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

0%