Arbeitsgericht setzt Kündigung gegen Oberlin-Mitarbeiterin aus

Das Arbeitsgericht Potsdam hat die Klage einer ehemaligen Oberlinhaus-Mitarbeiterin wegen ihrer Kündigung ausgesetzt. Das Gericht begründet diesen Schritt damit, dass abgewartet werden solle, wie das Strafverfahren wegen vier Tötungsdelikten und schwerer Körperverletzung gegen die Frau ausgeht. Diese Entscheidung fiel in der Annahme, dass dieses Urteil Auswirkungen auf den arbeitsrechtlichen Prozess haben wird. Die ehemalige Mitarbeiterin des Oberlinhauses wird verdächtigt, im April vier Bewohner eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung getötet und eine weitere Bewohnerin lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Oberlinhaus hatte daraufhin die Frau fristlos entlassen.

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