Von heute an gilt in den Kitas Elternbeitragsfreiheit für Eltern von Kindern, die 3 Jahre oder älter sind.
Nur die Kosten für das das Essen in den Kitas müssen weiter selbst gezahlt werden.
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es dann weitere Neuerungen: dann entfällt nämlich die Beitragsentlastung für Krippen- und Hortkinder.
Eltern, die Wohngeld oder andere Sozialleistungen beziehen, bleiben weiterhin von den Beiträgen befreit.
Beitrag vom: 1. August 2024