Die Potsdamer Stadtverwaltung bereitet einen Beschluss vor, der die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet.
Momentan prüfe die Verwaltung noch den Umfang, der den Gemeinden vom Land eingeräumt wurde, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Linken. Ziel des Zweckentfremdungsverbots sei unter anderem die Gewinnung verlässlicher Daten. Auch soll zukünftig die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen genehmigungspflichtig sein.
Ob die neue Regelung in kraft tritt, entscheiden nach Vorlage durch die Verwaltung, die Stadtverordneten.
Beitrag vom: 8. Juli 2019