Die Havelstadt Brandenburg hat heute die Schließung von Kindertagespflegestellen angeordnet.
Damit folgt die Stadt einer Empfehlung des Landes.
Für betroffene Eltern gelten damit die Regelungen für die Kindernotbetreuung.
Zurzeit haben Eltern dann einen Anspruch auf die Notbetreuung, wenn beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.
Wer durch die Schließung der Kindertagespflege betroffen ist und einen Anspruch auf Betreuung hat, sollte den Antrag schnellstmöglich bei der Stadt einreichen.
Beitrag vom: 23. März 2020