Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für die Justiz

Die Brandenburger Landesregierung plant ein neues Neutralitätsgesetz für die Justiz.

In Zukunft sollen Richter und Staatsanwälte im Gericht keine sichtbaren religiösen oder politischen Symbole mehr tragen – also zum Beispiel kein Kopftuch, keine Kippa und kein Kreuz.

Ziel ist es, das Vertrauen in eine neutrale Rechtsprechung zu stärken.

Unterstützung kommt vom Richterbund.

Das Thema wird schon seit Jahren bundesweit diskutiert, andere Bundesländer haben solche Regeln schon.

Einen genauen Zeitplan für Brandenburg gibt es aber noch nicht.

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