Der Naturschutzbund BUND hat vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Rodung von 300 Pappeln am Uferweg der Nuthe erwirkt.
Die Stadt wollte die Bäume so schnell wie möglich wegen Pilzbefalls fällen lassen. Allerdings war zunächst nur von etwa 100 Pappeln die Rede.
Der BUND sieht diese Eile als nicht gegeben und hat deshalb dagegen geklagt.
Das Verwaltungsgericht begründet diesen Beschluss mit der ‚Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes und zur Verhinderung der Schaffung vollendeter Tatsachen.
Die Stadtverwaltung hat nun 14 Tage Zeit gegen dieses Urteil Einspruch einzulegen.
Beitrag vom: 2. Oktober 2023