Land Brandenburg: Corona-Regeln werden gelockert
Für den Zutritt zu Sport- oder Kulturstätten sowie die Gastronomie gilt nun die 3-G-Regel. Für Clubs, Diskos und Festival gilt 2-G. Während des Besuchs von Theater, Kino oder Opern gilt die FFP-2-Maskenpflicht. Ausgenommen davon ist das essen und trinken an einem Platz. Die neuen Regelungen sind auf der Internetseite des Landesgesundheitsministeriums veröffentlicht.