Die Corona-Basisschutzmaßnahmen werden verlängert.
Das hat das Brandenburger Kabinett gestern beschlossen.
Dadurch gelten weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske im öffentlichen Nahverkehr und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Auch bleibt die Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesens bestehen.
Die Maßnahmen gelten bis zum 1. Oktober.
Dann soll auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes eine neue Corona-Landesverordnung in krafttreten.
Beitrag vom: 21. September 2022