Corona-Schutzmaßnahmen verlängert

Die Corona-Basisschutzmaßnahmen werden verlängert.

Das hat das Brandenburger Kabinett gestern beschlossen.

Dadurch gelten weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske im öffentlichen Nahverkehr und in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Auch bleibt die Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesens bestehen.

Die Maßnahmen gelten bis zum 1. Oktober.

Dann soll auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes eine neue Corona-Landesverordnung in krafttreten.

 

0%