Ein Treffen von Rechtsextremen und Politikern in Potsdam steht erneut im Fokus: Das Landgericht Hamburg hat Klagen gegen das Recherchennetzwerk „Correctiv“ abgewiesen.
Der Bericht über das Potsdamer Treffen vom November 2023 dürfe so veröffentlicht werden, entschieden die Richter.
Auch Aussagen über einen möglichen „Masterplan“ zur Ausweisung von Menschen seien zulässig, zudem bestehe großes öffentliches Interesse.
Correctiv und der Deutsche Journalisten-Verband sprechen von einem starken Signal für die Pressefreiheit. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Beitrag vom: 22. Dezember 2025