Die Stadt Potsdam akzeptiert das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den Wassergebühren – und legt keine weitere Beschwerde ein.
Es ging um Bescheide aus den Jahren 2010 und 2012, die nach Ansicht der Richter rechtswidrig waren.
Für Wasserkunden heißt das aber nicht automatische eine Entlastung:
Wer Geld zurückhaben will, muss weiter Widerspruch einlegen, sonst bleibt der Bescheid gültig.
Über 1.000 solcher Verfahren liegen bereits beim Rathaus auf dem Tisch.
Beitrag vom: 19. August 2025