Besuchsrecht in Pflegewohnheimen – Eilantrag erfolglos.
Wie das Onlineportal Meetingpoint Brandenburg berichtet, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Erlass gegen die Einschränkungen des Besuchsrechts als unbegründet zurück.
Demnach heißt es, dass die Besuchseinschränkungen zum Schutz der in Pflegewohnheimen lebenden, bei Prüfung durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
Entgegen der Annahme der Antragstellerin ist die Ausnahmeregelung zum Besuch Schwerstkranker durch nahestehende Personen nur nach ärztlicher Genehmigung erteilbar.
Beitrag vom: 7. April 2020