Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz können ab sofort über ein Online-Portal eingereicht werden.
Eine Antragstellung war seit März möglich – das dahinter stehende Verfahren für eine schnelle Bearbeitung musste von den Ländern in kurzer Zeit aufgebaut werden.
Entschädigungen können in Fällen von Kita -und Schulschließungen sowie bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot und daraus folgenden Verdienstausfällen beantragt werden.
Anträge und Informationen finden Sie unter www.ifsg-online.de
Beitrag vom: 24. Juni 2020