Gärten gießen nur zwischen 19 und 10 Uhr

Im Landkreis Havelland dürfen private Gärten, Grünflächen und Sportanlagen nicht mehr tagsüber aus Brunnen gegossen werden.

Wer seinen Garten wässern möchte, kann das nur zwischen 19 Uhr abends und 10 Uhr morgens tun, heißt es in der Allgemeinverfügung des Havellands.

Kleine Flächen wie Beete, die mit der Gießkanne gegossen werden und Bäume auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Einschränkung der Wasserentnahme aus Brunnen soll helfen, die Grundwasservorräte zu schützen, erklärt der Umweltdezernent Michael Koch.

0%