Haltung besonders geschüzter Tierarten in Brandenburg zulässig

Im Zuge der Sichtung einer Löwin im Großraum Süd Berlin kam nun ans Licht, dass die Haltung einer Raubkatze im Privathaushalt in BRB durchaus zulässig ist.

Derzeit seien 23 Löwen erfasst, so ein Sprecher des Landesumweltamtes.

Die meisten gehörten Zirkusunternehmen und Zoos.

Wer seine privat gehaltene Großkatze nicht anzeige, begehe nur eine Ordnungswidrigkeit.

In anderen Bundesländern ist das Halten besonders geschützter Tierarten, dazu zählen eben auch Löwen, verboten.

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