Hilfsfrist bei Rettungseinsätzen liegt bei 15 Minuten

Die Hilfsfrist bei Rettungseinsätzen beträgt im Land Brandenburg aktuell 15 Minuten. Doch nach wie vor herrscht hier ein Widerspruch im aktuellen Gesetz. Dort heißt es, dass die Frist mit dem Anruf bei der Leitstelle beginnt. In der entsprechenden Verordnung dazu ist jedoch geregelt, dass die Frist erst mit dem Auslösen des Einsatzes gemessen wird.

Wie Medien berichten, hatte Innenminister Karl Heinz Schröter auf Druck der Landkreise versucht, mehr Spielraum für das Eintreffen der Rettungskräfte zu ermöglichen, indem das Gesetzt zu Gunsten der Verordnung geändert würde. Das wurde nun von SPD und Linken im Landtag verhindert.

Die Koalition im Landtag fragt, wie man der ländlichen Bevölkerung erklären wolle, dass sie länger auf den Notarzt warten solle als die Menschen in den Städten. Immerhin erweitere sich die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte so im Schnitt um zwei Minuten. Bei Einsätzen zu Unfällen und Herzproblemen zähle aber jede Sekunde.

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