Im Fall der tödlichen Messerattacke auf einen Wachmann in einer Flüchtlingsunterkunft legt die Verteidigung der verurteilten Cleopatra G. Revision ein.
Die 38-Jährige war Anfang April vom Landgericht Potsdam wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Mai letzten Jahres den Sicherheitsmann mit zwei Messerstichen tödlich verletzt hat.
Jetzt wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfen, ob im Verfahren Rechtsfehler vorlagen.
Beitrag vom: 25. April 2025