Jagdbehörde genehmigt den Einsatz von Saufängen

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei hohem Schwarzwildbestand einzudämmen, genehmigt die Oberste Jagdbehörde den Einsatz von Saufängen.

Das Umweltministerium genehmigt diese umstrittene Jagdmethode nur, weil in dicht besiedelten Räumen die Jagd mit Schusswaffen verboten ist. Grund für die Genehmigung ist die Wildschweinplage im norddeutschen Raum. Die Fallenjagd ermöglicht es, die Muttertiere mit dem Nachwuchs zu erlegen und so die weitere Erhöhung des Schwarzwildbestands zu begrenzen.

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