Kein Anrecht auf Sitz in Parlamentarischer Kontrollkommission

Die AFD scheitert auch vor dem BRB Verwaltungsgericht damit, einen Sitz in die Parlamentarische Kontrollkommission einzuklagen.

Geklagt hatte die Partei, die wegen rechtsextremistischer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil ihr Kandidat ihrer Meinung nach zu unrecht von den anderen Fraktionen für dieses Gremium nicht zugelassen wurde.

Da die Parlamentarische Kontrollkommission, aber vor allem die Geheimdienste, wie den Verfassungsschutz kontrollieren soll , bedürfe es laut Verfassungsgericht einer vertrauenswürdigen Person.

Wenn dies nicht gegeben sei, könnten die Fraktionen nicht gezwungen werden, den Kandidaten zuzulassen.

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