Konsequenz aus zunehmenden Angriffen auf Ärzte und Sanitäter

Die Landesärztekammer Brandenburg fordert heftigere Strafen bei Angriffen auf Ärzte und Mitarbeiter der Gesundheitsdienste.

In einer Mitteilung sprach die Kammer von der Aufnahme in den Geltungsbereich des Paragraphen 115 des Strafgesetzbuches. Damit wären sie mit Vollstreckungsbeamten gleichgestellt.
Für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte können Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Hintergrund ist die gestiegene Zahl von Übergriffen auf medizinisches Personal.

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