Die Landesärztekammer Brandenburg ruft die Landesregierung dazu auf, den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in den Vermittlungsausschuß zu überweisen.
Das Gesetz sei unzureichend für das Flächenland Brandenburg.
Es enthalte realitätsferne Anforderungen, die dazu führten, dass es in manchen Gegenden keine vor-Ort-Versorgung mehr geben würde.
Die Krankenhausreform dürfe nicht ausschließlich die Ballungsgebiete beachten. Wenn die nächste Landesregierung ihr Ziel, alle Krankenhäuser im Land Brandenburg zu erhalten, erreichen wolle, müsste sie für eine Veränderung des Gesetzentwurfs streiten, so die Landesärztekammer.
Beitrag vom: 12. November 2024