Das Landesverbraucherschutzministerium hat eine neue Verordnung zu Tiertransporten in Kraft gesetzt.
Eine der Neuerungen ist, dass Tranporteure beweisen müssen, dass die Tiere an Versorgungsstellen ausgeladen und 24 Stunden ruhen gelassen wurden.
Der Landestierschutzbeauftragte Stefan Heidrich begrüßt den Erlass. Oberstes Ziel ist es, unnötiges Leid und Schmerzen bei Transporten zu verhindern.
Der neue Erlass soll den Veterinärämtern als Handlungsgrundlage dienen und ist ab sofort gültig.
Beitrag vom: 17. Februar 2021