Seit gestern gilt in Brandenburg die Masern-Impfpflicht.
Die Pflicht wurde Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder, die seit dem 1. März in eine Kita aufgenommen werden, einen Impfnachweis mitbringen müssen.
Dasselbe gilt für Personal, ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten an Schulen, Kitas und Kliniken, soweit Mitarbeiter nach 1970 geboren sind.
Für Bestandsmitarbeiter sowie bereits betreute Kinder gilt eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2021.
Beitrag vom: 2. März 2020