Nach dem Freispruch in dem Vergewaltigungsprozess in Brandenburg an der Havel geht die Anklage jetzt in Berufung.
Vergangene Woche musste sich ein 39 Jähriger Erlebnispädagoge vor dem Amtsgericht verantworten. Mangels unmissverständlicher Ablehnung seitens der 28 Jährigen Frau hatte das Gericht den Angeklagten freigesprochen.
Das Landesgericht Potsdam muss nun entscheiden, ob der Erlebnispädagoge wirklich nicht erkennen konnte, dass seine Kollegin die sexuellen Handlungen mit ihm ablehnte.
Beitrag vom: 22. August 2018