Neue Corona-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg

So gelten bei privaten Treffen keine Kontaktbeschränkungen mehr, heißt es aus der Staatskanzlei.

In Diskos, Clubs und bei Festivals gilt nun 2-G statt 2-G-plus. Für Übernachtungen oder körpernahe Dienstleistungen entfällt die Nachweispflicht.

Bestehen bleibt die FFP-2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, bei Großveranstaltungen, in Museen, Kinos oder Theatern.

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