Neue Corona-Verordnung für Brandenburg

Das Land Brandenburg hat eine neue Corona-Verordnung erlassen. Die Hospitalisierungsinzidenz wird zum Leitindikator bei der Beurteilung der Pandemie, zudem wird die 2G-Regel als Option eingeführt. Bei Innengastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewähren. Bereiche der Daseinsvorsorge, wie Supermärkte, Schwimmbäder und Bibliotheken sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen. Kinder unter zwölf sind generell nicht von der Regeländerung betroffen.

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