Brandenburgs Verbraucherschutzministerium erlässt neue Mindeststandards für Tierheime.
Anne Zinke die Landestierschutzbeauftragte erklärte dies damit, dass die alte Verordnung fast 30 Jahre alt sei und sich in Sachen Tierschutz mittlerweile viel getan habe.
Festgelegt sind neben Haltungsanforderungen für die artgerechte Unterbringung der Tiere, auch beispielsweise abgetrennte Quarantäne- und Krankenräume, sowie eine tierärztliche Bestandskontrolle einmal in der Woche.
Außerdem dürfen nur Tiere an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Bis jetzt war das Mindestalter 16.
Beitrag vom: 5. März 2024