Im Fall der durch einen Auffahrunfall getöteten Feuerwehrmänner auf de A 2 im September 2017 beantragt der Anwalt des Unfallfahrers erneut die Revision.
Wie Medien berichten, begründet der Anwalt diesen Schritt damit, dass das Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt sei. Das Gericht begründet dies damit, dass der Angeklagte zum ersten Prozess mit seinem Auto gekommen sei, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Das Landgericht hatte den Angeklagten zu zwei Jahren verurteilt und war damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten mehr als 3 Jahren geblieben.
Beitrag vom: 4. Oktober 2019