Die Änderung der Grundschulverordnung ist nun offiziell.
Dies wurde in einer Pressemitteilung des Bildungsministeriums bestätigt.
Die Verordnung besagt, dass ab dem Schuljahr 2020/21 die Halbjahreszeugnisse durch individuelle Elterngespräche und Entwicklungsberichte über die Schüler ersetzt werden können.
So soll die Lernentwicklung und der Leistungsstand eines Kindes individueller abgebildet werden können.
Beitrag vom: 12. April 2018