Studierendenvertretung leitet Massenklage ein

Die Brandenburgische Studierendenvertretung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft leiten heute eine Massenklage gegen das Land ein.
Gegenstand ist die verfassungswidrige Rückmeldegebühr an Brandenburger Hochschulen, die von 2001 bis 2008 erhoben wurde, teilt die Studierendenvertretung mit.
Beide Organisationen bemängeln die fehlende Kooperationsbereitschaft des Landes bei der Rückzahlung der Gebühr.
Betroffene, die sich der Klage anschließen möchten, können das bis zum 15. Dezember tun.
2017 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damals erhobene Rückmeldegebühr rechtswidrig erhoben wurden.

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