Überbrückungshilfe II für betroffene Weihnachtsmarkthändler

Händler und Schausteller, die durch die Absage der Weihnachtsmärkte Verluste gemacht haben, können staatliche Hilfe beantragen. Wie die Märkische Allgemeine meldet, sagte Landeswirtschaftsminister Jörg Steinbach, dafür sei die Überbrückungshilfe III gedacht. Sie soll bis Ende März 2022 verlängert werden. Anspruch haben laut Steinbach auch Unternehmen, die wegen 2G, 2G-plus oder 3G Umsatzeinbußen hatten.

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