Urteil für Brandanschlag in Jüterbog

Nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog im Oktober 2016 steht nun auch das Urteil für einen der Brandstifter fest.

Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte das Urteil des Potsdamer Landgerichts.

Demnach wurde der Angeklagte von seinem Vater zu dem Anschlag angestiftet. Diesen Umstand wertete das Landgericht als Entlastung des Angeklagten und verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

0%