Urteil gegen Brandstifter muss neu aufgerollt werden

Das Urteil gegen den Brandstifter Maik Schneider, der im August 2015 mit einem Komplizen eine Turnhalle in Nauen angezündet hat muss laut MAZ neu aufgerollt werden.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Februar 2017 aufgehoben. Als Grund wird das Verhalten eines Schöffens benannt, der Aussagen von Schneider im Gericht als Quatsch bezeichnete. Daraufhin stellte der Pflichtverteidiger einen Befangenheitsantrag, der vom Landgericht Potsdam allerdings abgelehnt wurde. Der Bundesgerichtshof widersprach dieser Sichtweise.

Nun wird der Prozess laut MAZ an einer anderen Kammer im Potsdamer Landgericht neu begonnen.

Schneider und sein Komplize zündeten 2015 eine Turnhalle an, die als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden sollte. Die Tat wurde gestanden.

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