Das Verbot der Sonntagsarbeit für bestimmte Berufe gilt an diesem Wochenende das erste mal nicht.
Das Gesundheitsministerium erlaubt vorübergehend Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz.
Das umfasst nicht nur Arbeit an Sonn- und Feiertagen, es betrifft auch die Länge der Arbeitszeit.
Für unabwendbare Tätigkeiten darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden.
Mit der Ausnahmeregelung soll u. a. die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und das Funktionieren der Verwaltung sichergestellt werden.
Beitrag vom: 20. März 2020