Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Naturschutzbundes Brandenburg gegen den Einsatz des Insektizids Karate-Forst abgelehnt.
Laut der Begründung ist der Nabu nicht antragsbefugt. Der vorläufig vom Gericht verhängte Stopp ist daher mit dieser Entscheidung, wie das Gericht mitteilt, aufgehoben.
Seit vergangener Woche fliegen Hubschrauber des Landesbetriebs Forst Brandenburg über Wälder im Landkreis Teltow-Fläming und Potsdam Mittelmark, um die Ausbreitung der Kiefernnonne zu verhindern.
Der Nabu hat bereits angekündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.
Beitrag vom: 16. Mai 2019