Das Verwaltungsgericht Frankfurt Oder hat einen vorläufigen Rodungsstopp für Tesla verfügt.
Wie die PNN berichten, handelt es sich bei der Verfügung nicht um eine Entscheidung über den von der Grünen Liga und dem NABU Brandenburg eingereichten Eilantrag.
Der Rodungsstopp wird damit begründet, dass ohne Unterbrechung der Arbeit der Rechtsstreit erledigt würde.
So sei gesichert, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen würden.
Die Umweltverbände hatten u. a. bemängelt, dass innerhalb von zwei Monaten kein ausreichender Schutz für Tierarten wie Zauneidechsen und Schlingnattern auf der Rodungsfläche umsetzbar sei.
Beitrag vom: 8. Dezember 2020