Was ist zu Ostern erlaubt?

Was ist in der Osterzeit noch erlaubt? Was nicht?

Mit dieser Frage beschäftigen sich aktuelle viele Brandenburgerinnen und Brandenburger. Das Land hat daher noch einmal auf ihre Infowebsite corona.brandenburg.de hingewiesen.
Dort werden die wichtigsten Fragen beantwortet. Darüber hinaus steht ein Bürgertelefon für weitere Fragen zur Verfügung.
Die derzeit festgelegten Maßnahmen gelten bis mindestens 19. April. Wer dagegen verstößt, dem drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.

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