Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Wassergebührensatzung der Stadt Potsdam für rechtswidrig erklärt.
Damit wurde ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt.
Grund ist die fehlende Transparenz bei der Kalkulation der Gebühren.
Rund 8000 Widersprüche gegen die Satzung sind damit gültig.
Die Stadtverwaltung muss jetzt eine neue, nachvollziehbare Satzung erarbeiten.
Beitrag vom: 15. Mai 2025