Zugangsbedingungen für Kindernotbetreuung gelockert

Das Land hat die Zugangsbedingungen für die Kindernotbetreuung gelockert.
Seit dem Wochenende entsteht ein Betreuungsanspruch dann, wenn ein Elternteil im medizinischen, pharmazeutischen, gesundheitstechnischen oder pädagogischen Bereich arbeitet.
Wenn jedoch ein Elternteil in Heimarbeit ist, besteht kein Anspruch mehr auf die Notbetreuung.
Auch können nun Kinder unabhängig vom Beruf ihrer Eltern in die Betreuung aufgenommen werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert.
Seit dem 18. März bestand ein Anspruch auf die Kindernotbetreuung nur dann, wenn beide Eltenteile in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

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